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Behördenangelegenheiten ohne Besuch in der Behörde online erledigen

Behördenangelegenheiten onlineDie Digitalisierung in Deutschland schreitet voran und nimmt in vielen Bereichen an Fahrt auf. Dies betrifft nicht nur die freie Wirtschaft, sondern auch viele Behörden. Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die E-Government, also die Digitalisierung von Behördengängen, weiter voranbringen. Dabei sind sich die Verantwortlichen der Bedeutung einer digitalen öffentlichen Verwaltung bewusst. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Bundesrepublik auf Dauer wettbewerbsfähig bleibt. Erste Erfolge sind erkennbar.

Immer mehr Behördengänge lassen sich sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene digital erledigen. Abstriche bei der Sicherheit müssen dank dem neuen Personalausweis mit Online-Funktion und der 2F-Authentifizierung via Handy nicht hingenommen werden.

Onlinezugangsgesetz soll Digitalisierung der Behördenangelegenheiten weiter voranbringen

Behördenangelegenheiten onlineBeim Blick auf Behördenangelegenheiten, die sich digital abwickeln lassen, zeigt sich vor allem eins: Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. Um hier gegenüber anderen Ländern aufschließen zu können und den Bürgern bei der Bearbeitung von Anträgen mehr Komfort bieten zu können, hat die Bundesregierung das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, auf den Weg gebracht. Dieses trat bereits 2017 in Kraft und sorgt vor allem dafür, dass sich der Onlinezugang bei Verwaltungsleistungen zunehmend verbessert.

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Tatsächlich hat das OZG bereits eine spürbare Weiterentwicklung der Digitalisierung von Behördengängen ermöglicht. So können viele Anträge und Behördenangelegenheiten auf Antrag24.de online abgewickelt werden. Dazu gehören Meldeangelegenheiten, Vorbereitungen auf Trauungen oder Scheidungen und Anträge zu bestimmten Anlässen, zum Beispiel:

  • Beantragung der Geburtsurkunde: Nach der Geburt muss die neue Geburtsurkunde beantragt werden. Um Eltern hier zu entlasten und den Alltag mit einem Neugeborenen komfortabler zu gestalten, kann diese in vielen Regionen mittlerweile online beantragt werden. Nur die Abholung muss dann noch auf dem Standesamt erfolgen. Gerade in Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern stellt das eine enorme Erleichterung dar.
  • Elterngeld: Auch diese Leistung kann mittlerweile digital beantragt werden. Der Elterngeldantrag lässt sich online abrufen und über den PC bearbeiten. Er kann dann auch mit allen erforderlichen Anhängen online eingereicht werden.
  • Kfz-Abmeldung: In vielen Landkreisen ist auch die Abmeldung des eigenen Kraftfahrzeuges bequem digital möglich. Das spart viel Zeit, denn gerade auf den Kfz-Zulassungsstellen ist der Besucherandrang in der Regel groß.
  • Wohngeld: In einigen Bundesländern kann ebenso die Wohngeld-Beantragung digital erfolgen. Ein Vorteil ist hier, dass moderne Assistenzsysteme Schritt für Schritt durch den Antrag führen. Vorab wird bereits grob berechnet, ob überhaupt Anspruch auf Wohngeld besteht. Dies entlastet entsprechende Behörden ungemein, da Antragsteller ohne Anspruch früh abgewiesen werden.

Digitale Behördengänge sparen Zeit und entlasten Bürger sowie Sachbearbeiter

Die voranschreitende Digitalisierung in den deutschen Behörden bringt für beide Seiten entscheidende Vorteile. So können Sachbearbeiter persönliche Daten und Information direkt elektronisch weiterverarbeiten. Der erforderliche Zeitaufwand bei der Bearbeitung von Anträgen nimmt dadurch spürbar ab. Die aufwendige manuelle Erfassung, die teilweise auch an einen persönlichen Termin vor Ort gebunden war, entfällt.

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Doch auch für Bürger ergeben sich daraus wichtige Vorteile:

  • lange Wartezeiten entfallen
  • Anträge können außerhalb der Sprechzeiten eingereicht werden
  • Bearbeitung der Anträge an verschiedenen Endgeräten möglich
  • keine langen Wege zu Ämtern und Behörden erforderlich
  • Antragstellung wird komfortabler und einfacher
  • große regionale Unterschiede
  • noch immer nur ein kleiner Teil von Behördengängen digital möglich

Achtung: Gerade auf kommunaler Ebene sind viele Anträge nur teilweise digitalisiert. Zwar lassen sich die Anträge online abrufen und ausfüllen. Allerdings müssen sie dann ausgedruckt und auf dem Postweg oder persönlich bei den zuständigen Ämtern abgegeben werden.

Sicherheit ist oberstes Gebot bei der Digitalisierung von Behördengängen

Gründe für die bislang eher zaghafte Digitalisierung von Behördengängen gibt es viele. Einer der wesentlichen Punkte ist die Sicherheit. So muss bei der digitalen Antragstellung generell das gleiche Sicherheitsniveau gegeben sein wie bei der Antragstellung vor Ort.

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Ein wichtiges Sicherheitselement bei Anträgen ist die Echtheit einer Unterschrift, die im Zweifel mit einer hinterlegten Unterschrift abgeglichen wird. Dank moderner Smartphones mit Touchscreen stellt dies kein Problem mehr dar. Noch authentischer wirkt die Unterschrift, wenn Sie die Unterzeichnung auf dem Tablet oder Smartphone mit Stift erledigen.

Mittlerweile gibt es verschiedene moderne Verfahren, die genau das garantieren sollen:

Sicherheitsverfahren Besonderheiten / Eigenschaften
Personalausweis mit Online-Funktion Wer einen neuen Personalausweis beantragen muss, kann sich für die Online-Funktion entscheiden. Sie macht es möglich, sich online gegenüber Ämtern und Behörden ordnungsgemäß auszuweisen.
Verifizierung / 2F-Authentifizierung via Handy Können Anträge nicht nur digital ausgefüllt, sondern auch direkt mit erforderlichen Anhängen weggeschickt werden, bedienen sich viele Behörden an der 2F-Authentifizierung. Die Authentifizierung erfolgt hier über eine Geheimzahl oder ein Einmalpasswort, das per App auf dem Smartphone generiert oder via SMS zugeschickt wird.

Wie sicher ist die Multi-Faktor-Authentifizierung über das Handy?

Gerade in den letzten Jahren hat die 2F-Authentifizierung via Handy stark zugenommen und wird heute immer häufiger verwendet. Das Prinzip dahinter ist nicht ganz neu, sondern hat in den letzten Jahren beispielsweise schon das Online-Banking vieler Banken deutlich sicherer gemacht. Bei der 2F-Authentifizierung via Handy erfolgt die Anmeldung bei den Online-Diensten der Behörden weiterhin mit Passwort und Benutzername. Im Anschluss muss aber eine Geheimzahl oder ein Einmalpasswort eingegeben werden. Das funktioniert nur mit dem eigenen Smartphone. Die Geheimzahl wird nach der Anmeldung beim Online-Dienst per SMS versandt. Das Einmalpasswort muss stattdessen über eine App generiert werden. Der Vorteil der 2F-Authentifizierung besteht darin, dass Hacker allein mit Passwort und Benutzernamen keinen Schaden anrichten können. Sie brauchen in diesem Fall immer noch das Smartphone des jeweiligen Nutzers.

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